Amtsgericht Köln, 2011-07-06, 214 C 415/10

214 C 415/10Gericht erster Instanz06.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 214 C 415/10 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-06

Aktenzeichen: 214 C 415/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0706.214C415.10.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abt. 214

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Abrechnung zu erteilen über die von ihr im Jahre 2006 geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von monatlich 155,00 € für die von ihr bewohnte Wohnung im Hause V Ring, Köln.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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