126 C 108/11•Amtsgericht Köln, 2011-07-20, 126 C 108/11
Amtsgericht Köln, 2011-07-20, 126 C 108/11
126 C 108/11Gericht erster Instanz20.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 126 C 108/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-20
Aktenzeichen: 126 C 108/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0720.126C108.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 126
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 707,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von
120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.