Amtsgericht Köln, 2011-07-21, 222 C 25/10

222 C 25/10Gericht erster Instanz21.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 25/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-21

Aktenzeichen: 222 C 25/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0721.222C25.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 222

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 657,48 EUR Zug-um-Zug gegen Beseitigung der Schimmelerscheinungen in den unteren Silikonfugen sämtlicher Fenster der Wohnung in dem Objekt T. Hauptstr. ..., Köln im 2. OG links zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 79%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 21%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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