Amtsgericht Köln, 2011-08-19, 201 C 319/10

201 C 319/10Gericht erster Instanz19.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 319/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-19

Aktenzeichen: 201 C 319/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0819.201C319.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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