205 C 117/11•Amtsgericht Köln, 2011-08-30, 205 C 117/11
Amtsgericht Köln, 2011-08-30, 205 C 117/11
205 C 117/11Gericht erster Instanz30.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 205 C 117/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-30
Aktenzeichen: 205 C 117/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0830.205C117.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 205
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 123,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 47 % und der Beklagte
zu 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrage leistet.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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