Amtsgericht Köln, 2011-09-07, 201 C 188/11

201 C 188/11Gericht erster Instanz07.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 188/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-07

Aktenzeichen: 201 C 188/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0907.201C188.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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