Amtsgericht Köln, 2011-09-27, 124 C 123/11

124 C 123/11Gericht erster Instanz27.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 123/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-27

Aktenzeichen: 124 C 123/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0927.124C123.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 124

Tenor

Das Teilversäumnis- u. Schlussurteil des Amtsgerichts Köln vom 28.6.2011 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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