Amtsgericht Köln, 2011-10-10, 142 C 518/10

142 C 518/10Gericht erster Instanz10.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 518/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-10

Aktenzeichen: 142 C 518/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1010.142C518.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 798,35 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 26.08.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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