142 C 518/10•Amtsgericht Köln, 2011-10-10, 142 C 518/10
Amtsgericht Köln, 2011-10-10, 142 C 518/10
142 C 518/10Gericht erster Instanz10.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 518/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-10
Aktenzeichen: 142 C 518/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1010.142C518.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 798,35 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 26.08.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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