Amtsgericht Köln, 2011-12-27, 138 C 445/11

138 C 445/11Gericht erster Instanz27.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 445/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-27

Aktenzeichen: 138 C 445/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1227.138C445.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte in gleicher Höhe vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.