138 C 445/11•Amtsgericht Köln, 2011-12-27, 138 C 445/11
Amtsgericht Köln, 2011-12-27, 138 C 445/11
138 C 445/11Gericht erster Instanz27.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 138 C 445/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-27
Aktenzeichen: 138 C 445/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1227.138C445.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 138
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte in gleicher Höhe vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
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