Amtsgericht Köln, 2011-12-29, 129 C 66/08

129 C 66/08Gericht erster Instanz29.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 66/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-29

Aktenzeichen: 129 C 66/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1229.129C66.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 129

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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