129 C 66/08•Amtsgericht Köln, 2011-12-29, 129 C 66/08
Amtsgericht Köln, 2011-12-29, 129 C 66/08
129 C 66/08Gericht erster Instanz29.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 129 C 66/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-29
Aktenzeichen: 129 C 66/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:1229.129C66.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 129
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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