643 Ls 91/11•Amtsgericht Köln, 2012-01-17, 643 Ls 91/11
Amtsgericht Köln, 2012-01-17, 643 Ls 91/11
643 Ls 91/11Gericht erster Instanz17.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 643 Ls 91/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-17
Aktenzeichen: 643 Ls 91/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0117.643LS91.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 643
Tenor
Die Angeklagten sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Die Angeklagten W. und .E. werden deshalb zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte F. wird deshalb zu einer
Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Jugendstrafen wird jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten selbst.
§§ 223 I, 224 I Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5, 25 II StGB, 1, 105 ff. JGG.
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