702 Ds 270/11•Amtsgericht Köln, 2012-01-19, 702 Ds 270/11
Amtsgericht Köln, 2012-01-19, 702 Ds 270/11
702 Ds 270/11Gericht erster Instanz19.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 702 Ds 270/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-19
Aktenzeichen: 702 Ds 270/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0119.702DS270.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 702
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von € 10,00 kostenpflichtig verurteilt.
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG
Gründe
Gründe
(abgekürzt gemäß S 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen. Die Kostenentscheidung beruht auf S 465 StPO.
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