Amtsgericht Köln, 2012-01-31, 124 C 484/11

124 C 484/11Gericht erster Instanz31.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 484/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-31

Aktenzeichen: 124 C 484/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0131.124C484.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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