212 C 38/12•Amtsgericht Köln, 2012-01-31, 212 C 38/12
Amtsgericht Köln, 2012-01-31, 212 C 38/12
212 C 38/12Gericht erster Instanz31.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 212 C 38/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-31
Aktenzeichen: 212 C 38/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0131.212C38.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 212
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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