Amtsgericht Köln, 2012-01-31, 212 C 38/12

212 C 38/12Gericht erster Instanz31.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 212 C 38/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-31

Aktenzeichen: 212 C 38/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0131.212C38.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 212

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

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