Amtsgericht Köln, 2012-02-06, 262 C 208/11

262 C 208/11Gericht erster Instanz06.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 262 C 208/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-06

Aktenzeichen: 262 C 208/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0206.262C208.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 262

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 41,65 € sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 55,93 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a I. 1 ZPO abgesehen.

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