Amtsgericht Köln, 2012-02-07, 133 C 325/10

133 C 325/10Gericht erster Instanz07.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 133 C 325/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: 133 C 325/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0207.133C325.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 133

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.040,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Tatbestand

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.