Amtsgericht Köln, 2012-02-14, 138 C 576/11

138 C 576/11Gericht erster Instanz14.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 576/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-14

Aktenzeichen: 138 C 576/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0214.138C576.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits bis zum 17.01.2012 trägt der Kläger3/4, die Beklagte ¼, danach trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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