Amtsgericht Köln, 2012-02-24, 145 C 263/11

145 C 263/11Gericht erster Instanz24.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 145 C 263/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-24

Aktenzeichen: 145 C 263/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0224.145C263.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 145

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2.) 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 83 % und die Kläger als Gesamtschuldner zu 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

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