145 C 263/11•Amtsgericht Köln, 2012-02-24, 145 C 263/11
Amtsgericht Köln, 2012-02-24, 145 C 263/11
145 C 263/11Gericht erster Instanz24.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 145 C 263/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-24
Aktenzeichen: 145 C 263/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0224.145C263.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 145
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2.) 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 83 % und die Kläger als Gesamtschuldner zu 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
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