132 C 205/11•Amtsgericht Köln, 2012-03-07, 132 C 205/11
Amtsgericht Köln, 2012-03-07, 132 C 205/11
132 C 205/11Gericht erster Instanz07.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 132 C 205/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: 132 C 205/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0307.132C205.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 132
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.889,88 € nebst Zinsen in Höhe von 9,6 % p.a. seit dem 09.12.2010 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 6,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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