Amtsgericht Köln, 2012-03-08, 120 C 154/11

120 C 154/11Gericht erster Instanz08.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 120 C 154/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 120 C 154/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0308.120C154.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 120

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bzgl. eines Betrages in Höhe von 250,00 € seit dem 16.02.2010 und. bzgl. eines weiteren Betrages in Höhe von 150,00 € seit dem 15.03.2011 zu zahlen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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