Amtsgericht Köln, 2012-03-20, 124 C 12/12

124 C 12/12Gericht erster Instanz20.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 12/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-20

Aktenzeichen: 124 C 12/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0320.124C12.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 170,42 EUR nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

21.06.2011 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 88% und der

Beklagte zu 12%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages ab-

wenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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