Amtsgericht Köln, 2012-04-12, 137 C 455/11

137 C 455/11Gericht erster Instanz12.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 455/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-12

Aktenzeichen: 137 C 455/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0412.137C455.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120,- € abwenden, wenn nicht

die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe

Sicherheit leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

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