Amtsgericht Köln, 2012-05-04, 118 C 48/12

118 C 48/12Gericht erster Instanz04.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 48/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-04

Aktenzeichen: 118 C 48/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0504.118C48.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 118

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt,- binnen einer Frist von 2 Monaten ab Rechtskraft dieses Urteils -in einem von dem Kläger noch zu bestimmenden Gebäude in Düsseldorf vier Stunden Büroreinigung inklusive Material, Wischen und Saugen von Böden, Reinigung von Fenstern und Rahmen, Bad, WC und Küche zu erbringenund bei ergebnislosem Fristablauf an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 139,90 € zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • von der Darstellung eines Tatbestandes wird abgesehen, § 313 a ZPO -

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