Amtsgericht Köln, 2012-05-08, 147 C 218/11

147 C 218/11Gericht erster Instanz08.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 147 C 218/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-08

Aktenzeichen: 147 C 218/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0508.147C218.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 147

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.462,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz aus 1.487,50 EUR seit dem 03.04.2011 und aus weiteren 2.975,- EUR seit dem 03.07.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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