139 C 281/11•Amtsgericht Köln, 2012-05-14, 139 C 281/11
Amtsgericht Köln, 2012-05-14, 139 C 281/11
139 C 281/11Gericht erster Instanz14.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 139 C 281/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-14
Aktenzeichen: 139 C 281/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0514.139C281.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 139
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 899,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit 14.02.2011 sowie weitere 155,30 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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