Amtsgericht Köln, 2012-05-29, 219 C 89/12

219 C 89/12Gericht erster Instanz29.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 219 C 89/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-29

Aktenzeichen: 219 C 89/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0529.219C89.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 219

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn nicht der Beklagte in dieser Höhe Sicherheit leistet.

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