274 C 308/11•Amtsgericht Köln, 2012-06-08, 274 C 308/11
Amtsgericht Köln, 2012-06-08, 274 C 308/11
274 C 308/11Gericht erster Instanz08.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 274 C 308/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-08
Aktenzeichen: 274 C 308/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0608.274C308.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 274
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 225,97 € nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.08.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 91% und die Beklagte zu 9%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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