137 C 27/12•Amtsgericht Köln, 2012-06-25, 137 C 27/12
Amtsgericht Köln, 2012-06-25, 137 C 27/12
137 C 27/12Gericht erster Instanz25.06.2012
Regest
1. § 7 Abs. 2 UWG ist ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB. 2. Ein auf § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 7 Abs. 2 UWG gestützter Anspruch gehört zu denen nach § 13 UWG.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 27/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-25
Aktenzeichen: 137 C 27/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0625.137C27.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 137
Leitsätze
-
§ 7 Abs. 2 UWG ist ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB.
-
Ein auf § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 7 Abs. 2 UWG gestützter Anspruch gehört zu denen nach § 13
UWG.
Tenor
Das Amtsgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist auf den mit Schriftsatz vom 05.04.2012 (Blatt 68 der Gerichtsakte) vom Kläger hilfsweise gestellten Antrag den Rechtsstreit an das Landgericht Köln.
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