Amtsgericht Köln, 2012-06-26, 208 C 338/11

208 C 338/11Gericht erster Instanz26.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 338/11 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-26

Aktenzeichen: 208 C 338/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0626.208C338.11.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Abteilung 208

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen und das Versäumnisurteil vom

11.10.011 aufgehoben.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamt-

schuldner.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Kläger dürfen die

Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-

streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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