208 C 338/11•Amtsgericht Köln, 2012-06-26, 208 C 338/11
Amtsgericht Köln, 2012-06-26, 208 C 338/11
208 C 338/11Gericht erster Instanz26.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 338/11 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-26
Aktenzeichen: 208 C 338/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0626.208C338.11.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 208
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen und das Versäumnisurteil vom
11.10.011 aufgehoben.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamt-
schuldner.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Kläger dürfen die
Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-
streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.