272 C 33/12•Amtsgericht Köln, 2012-06-26, 272 C 33/12
Amtsgericht Köln, 2012-06-26, 272 C 33/12
272 C 33/12Gericht erster Instanz26.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 272 C 33/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-26
Aktenzeichen: 272 C 33/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0626.272C33.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 272
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit
in Höhe von 110 % des zu volltreckenden Betrages leisten.
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