Amtsgericht Köln, 2012-06-26, 272 C 33/12

272 C 33/12Gericht erster Instanz26.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 272 C 33/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-26

Aktenzeichen: 272 C 33/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0626.272C33.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 272

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit

in Höhe von 110 % des zu volltreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.