274 C 8/11•Amtsgericht Köln, 2012-07-06, 274 C 8/11
Amtsgericht Köln, 2012-07-06, 274 C 8/11
274 C 8/11Gericht erster Instanz06.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 274 C 8/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-06
Aktenzeichen: 274 C 8/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0706.274C8.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 274
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
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