261 C 78/12•Amtsgericht Köln, 2012-07-18, 261 C 78/12
Amtsgericht Köln, 2012-07-18, 261 C 78/12
261 C 78/12Gericht erster Instanz18.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 78/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-18
Aktenzeichen: 261 C 78/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0718.261C78.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 261
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 3.274,38 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 277,91 seit dem 20.7.2011, aus € 1.392,64 seit dem 13.3.2011, aus € 1.488,05 seit dem 19.7.2011 und aus € 115,78 seit dem 17.3.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 27% und die Beklagte zu 73%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleitsung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.
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