Amtsgericht Köln, 2012-07-24, 134 C 311/11

134 C 311/11Gericht erster Instanz24.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 311/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-24

Aktenzeichen: 134 C 311/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0724.134C311.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 134

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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