134 C 311/11•Amtsgericht Köln, 2012-07-24, 134 C 311/11
Amtsgericht Köln, 2012-07-24, 134 C 311/11
134 C 311/11Gericht erster Instanz24.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 311/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-24
Aktenzeichen: 134 C 311/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0724.134C311.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 134
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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