202 C 1/12•Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 202 C 1/12
Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 202 C 1/12
202 C 1/12Gericht erster Instanz31.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 202 C 1/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-31
Aktenzeichen: 202 C 1/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0731.202C1.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 202
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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