Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 202 C 1/12

202 C 1/12Gericht erster Instanz31.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 202 C 1/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-31

Aktenzeichen: 202 C 1/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0731.202C1.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 202

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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