220 C 8/12•Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 220 C 8/12
Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 220 C 8/12
220 C 8/12Gericht erster Instanz31.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 220 C 8/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-31
Aktenzeichen: 220 C 8/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0731.220C8.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 220
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
4.133,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2011,
weitere 546,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2012, sowie
weitere 60,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2012
an die Kläger zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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