272 C 49/12•Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 272 C 49/12
Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 272 C 49/12
272 C 49/12Gericht erster Instanz31.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 272 C 49/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-31
Aktenzeichen: 272 C 49/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0731.272C49.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 272
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von 393,-- Euro gegenüber dem Sachverständigen QT, Str. …, 00000, freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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