Amtsgericht Köln, 2012-07-31, 272 C 49/12

272 C 49/12Gericht erster Instanz31.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 272 C 49/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-31

Aktenzeichen: 272 C 49/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0731.272C49.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 272

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von 393,-- Euro gegenüber dem Sachverständigen QT, Str. …, 00000, freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.