136 C 164/12•Amtsgericht Köln, 2012-08-03, 136 C 164/12
Amtsgericht Köln, 2012-08-03, 136 C 164/12
136 C 164/12Gericht erster Instanz03.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 136 C 164/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-03
Aktenzeichen: 136 C 164/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0803.136C164.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 136
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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