272 C 29/12•Amtsgericht Köln, 2012-08-07, 272 C 29/12
Amtsgericht Köln, 2012-08-07, 272 C 29/12
272 C 29/12Gericht erster Instanz07.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 272 C 29/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-07
Aktenzeichen: 272 C 29/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0807.272C29.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 272
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 155,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2012 an die Klägerin zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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