130 C 17/12•Amtsgericht Köln, 2012-08-09, 130 C 17/12
Amtsgericht Köln, 2012-08-09, 130 C 17/12
130 C 17/12Gericht erster Instanz09.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 130 C 17/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-09
Aktenzeichen: 130 C 17/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0809.130C17.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 130
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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