210 C 103/12•Amtsgericht Köln, 2012-08-09, 210 C 103/12
Amtsgericht Köln, 2012-08-09, 210 C 103/12
210 C 103/12Gericht erster Instanz09.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 210 C 103/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-09
Aktenzeichen: 210 C 103/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0809.210C103.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 210
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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