Amtsgericht Köln, 2012-08-09, 210 C 103/12

210 C 103/12Gericht erster Instanz09.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 210 C 103/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-09

Aktenzeichen: 210 C 103/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0809.210C103.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 210

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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