Amtsgericht Köln, 2012-08-28, 267 C 242/11

267 C 242/11Gericht erster Instanz28.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 267 C 242/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 267 C 242/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0828.267C242.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 267

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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