Amtsgericht Köln, 2012-09-03, 142 C 84/12

142 C 84/12Gericht erster Instanz03.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 84/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-03

Aktenzeichen: 142 C 84/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0903.142C84.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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