142 C 84/12•Amtsgericht Köln, 2012-09-03, 142 C 84/12
Amtsgericht Köln, 2012-09-03, 142 C 84/12
142 C 84/12Gericht erster Instanz03.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 84/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-03
Aktenzeichen: 142 C 84/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0903.142C84.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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