Amtsgericht Köln, 2012-09-24, 114 C 22/12

114 C 22/12Gericht erster Instanz24.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 114 C 22/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-24

Aktenzeichen: 114 C 22/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0924.114C22.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 114

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2012 zu zahlen und den Kläger von einer gegenüber den Rechtsanwälten A. pp., Osnabrück bestehenden Verbindlichkeit zur Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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