Amtsgericht Köln, 2012-09-24, 125 C 147/12

125 C 147/12Gericht erster Instanz24.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 147/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-24

Aktenzeichen: 125 C 147/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:0924.125C147.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 125

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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