Amtsgericht Köln, 2012-10-04, 222 C 153/12

222 C 153/12Gericht erster Instanz04.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 153/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-04

Aktenzeichen: 222 C 153/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1004.222C153.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 222

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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