222 C 153/12•Amtsgericht Köln, 2012-10-04, 222 C 153/12
Amtsgericht Köln, 2012-10-04, 222 C 153/12
222 C 153/12Gericht erster Instanz04.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 222 C 153/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-04
Aktenzeichen: 222 C 153/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1004.222C153.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 222
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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