Amtsgericht Köln, 2012-10-17, 126 C 205/12

126 C 205/12Gericht erster Instanz17.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 205/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-17

Aktenzeichen: 126 C 205/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1017.126C205.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 126

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung

gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu volltreckenden Betrages

abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in Höhe von

110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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