142 C 334/12•Amtsgericht Köln, 2012-11-05, 142 C 334/12
Amtsgericht Köln, 2012-11-05, 142 C 334/12
142 C 334/12Gericht erster Instanz05.11.2012
Regest
Kein Reisemangel bei Belegung der zweiten Hälfte eines gebuchten halben Doppelzimmers mit einem "sozialunverträglichen" Mitreisenden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 334/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-05
Aktenzeichen: 142 C 334/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1105.142C334.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Kein Reisemangel bei Belegung der zweiten Hälfte eines gebuchten halben Doppelzimmers mit einem "sozialunverträglichen" Mitreisenden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.