Amtsgericht Köln, 2012-11-07, 132 C 91/12

132 C 91/12Gericht erster Instanz07.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 132 C 91/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-07

Aktenzeichen: 132 C 91/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1107.132C91.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 132

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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