132 C 91/12•Amtsgericht Köln, 2012-11-07, 132 C 91/12
Amtsgericht Köln, 2012-11-07, 132 C 91/12
132 C 91/12Gericht erster Instanz07.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 132 C 91/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: 132 C 91/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1107.132C91.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 132
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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