72 IN 336/06•Amtsgericht Köln, 2012-11-14, 72 IN 336/06
Amtsgericht Köln, 2012-11-14, 72 IN 336/06
72 IN 336/06Gericht erster Instanz14.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 72 IN 336/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: 72 IN 336/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1114.72IN336.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 72
Tenor
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
wird der Versagungsantrag vom 15.10.2012 zurückgewiesen. Die Versagungsantragstellerin trägt die durch den Antrag verursachten Kosten des Verfahrens.
Gegenstandswert (§ 28 RVG): 300,00 EUR.
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