Amtsgericht Köln, 2012-12-18, 146 C 35/12

146 C 35/12Gericht erster Instanz18.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 35/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-18

Aktenzeichen: 146 C 35/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1218.146C35.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 146

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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